Schulfahrtenkonzept (beschlossen in der Gesamtkonferenz am 22.05.2023)

Präambel

Schulfahrten sind ein wichtiger Bestandteil des Schullebens der Albert-Schweitzer-Realschule plus Koblenz. Sie werden von den Lehrkräften nach den Vorgaben dieses Konzeptes und unter
Beteiligung von Schüler*innen und Eltern geplant und durchgeführt. Schulfahrten sollen die
Klassengemeinschaft fördern und möglichst neue Perspektiven für die Schüler*innen aufzeigen und unterrichtliche wie außerunterrichtliche Kompetenzen fördern. Sie tragen zum Erreichen
unterrichtlicher und pädagogischer Ziele bei, erweitern den Erfahrungs- und Wissenshorizont und begleiten das soziale Lernen und die Förderung von Rücksichtnahme, Toleranz, Wertschätzung anderer und demokratischer Teilhabe.

Wandertage

Wandertage müssen sich in ihrer Ausrichtung und Durchführung an der Präambel dieses Konzeptes orientieren. Sie sind für alle Schüler*innen verpflichtend. Die unentschuldigte Nichtteilnahme an einem Wandertag hat einen unentschuldigten Fehltag zur Folge. Sollten sich bei der Planung des Wandertages Probleme andeuten (z.B. Nichtanmeldung), so ist unbedingt das beratende Gespräch mit den Eltern zu suchen. Falls eine größere Anzahl von Schüler*innen ihre Nichtteilnahme ankündigt, ist der Wandertag neu zu planen. Bei Nichtzustimmung einzelner Schüler*innen oder Eltern kann die Fahrt die Fahrt trotzdem stattfinden.

An unserer Schule gibt es zwei gemeinsame Schulwandertage, einen im ersten Halbjahr und einen im zweiten Halbjahr. Die Termine für diese Wandertage werden zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt.

Die Abschlussklassen und die Klassen der Stufe 6 können einen dritten Wandertag nach dem Notenschluss zum Ende des Schuljahres organisieren.

Exkursionen und Unterrichtsgänge

Exkursionen und Unterrichtsgänge orientieren sich an konkreten Unterrichtsinhalten und unterstützen somit das Erreichen konkreter Lernziele. Sie finden im Rahmen des Unterrichtes der jeweiligen Lehrkraft oder aber ganztägig statt. Pro Schuljahr können mit jeder Klasse 3 ganztägige Unterrichtsgänge oder Exkursionen durchgeführt werden. Zu Beginn des Schuljahres sollten dementsprechende Absprachen zwischen Klassenleitungen, Fachlehrer*innen und Kursleitungen stattfinden.
Mehrtagesfahrten müssen langfristig und sorgfältig geplant werden.

Mehrtagesfahrten

Mehrtagesfahrten müssen langfristig und sorgfältig geplant werden. Die Einbeziehung der Eltern und gegebenenfalls der Schüler*innen ist unerlässlich. Die Teilnahme an Mehrtagesfahrten ist verpflichtend, Ausnahmen hiervon sind mit der jeweiligen Stufenleitung abzusprechen. Schüler*innen, die nicht an einer Mehrtagesfahrt teilnehmen, besuchen den Unterricht anderer Klassen.

Folgende Mehrtagesfahrten werden in unserer Schule durchgeführt:

Klassenstufe 5: Kennenlerntage im 1. Halbjahr, maximal 3 Tage, in einem Umkreis von 100 km

Klassenstufe 6: möglichst gemeinsame Fahrt aller 6. Klassen, Ende des 2. Halbjahres, maximal 5 Tage, innerhalb Deutschlands

Klassenstufen 7-10: mindestens eine Mehrtagesfahrt, maximal eine Fahrt pro Klassenstufe

jeweils maximal 5 Tage, innerhalb Deutschlands In begründeten Fällen kann die Mehrtagesfahrt durch Eintagesfahrten ersetzt werden., Die Begründung wird der Schulleitung vorgelegt.

Studien- und Sonderfahrten

Studienfahrten (z.B. Sprachreisen oder Skikurse) oder Sonderfahrten (z.B. durch gewonnene Preise
oder in Verantwortung anderer Institutionen) können zusätzlich zu anderen Mehrtagesfahrten
organisiert werden und bedürfen eines Konzeptes mit pädagogischer Begründung der Fahrt. Dieses
Konzept wird der Schulleitung mindestens 9 Monate im Voraus vorgelegt. Die Schulleitung
entscheidet über die Genehmigung der Fahrt.
Studien- und Sonderfahrten können klassen- und jahrgangsübergreifend sein. Die Teilnahme ist nicht
verpflichtend. Die Anzahl der mitreisenden Schüler*innen der Albert-Schweitzer Realschule plus
Koblenz darf 18 nicht unterschreiten. Eine Kooperation mit anderen Gruppen und Schulen ist
(insbesondere bei einer geringen Anzahl Mitreisender unserer Schule) anzustreben.

Ausnahmen

Ausnahmen von diesen Regelungen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich. Sie müssen schriftlich mit Begründung bei der Schulleitung eingereicht werden. Die Schulleitung entscheidet mehrheitlich und in Absprache mit dem ÖPR über die Genehmigung von Ausnahmen.

Evaluation

Dieses Konzept wird in der letzten Gesamtkonferenz des Schuljahres 2025/2026 evaluiert und neu verabschiedet